Schutz vor Forderungsausfall: Warenkreditversicherung und Factoring

Die eigene Liquidität sicherzustellen, hat für Unternehmen in der Regel höchste Priorität. Dabei sind es oft ausstehende Forderungen, die diese gefährden. Gerade Forderungsausfälle können schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es wichtig, den eigenen Betrieb dagegen möglichst abzusichern. Eine Warenkreditversicherung kann hier ein erster Schritt sein. Sie spielt überdies auch im Factoring eine Rolle.

Beim Verkauf auf Rechnung gibt der Verkäufer seinem Abnehmer einen unverzinsten Warenkredit: Nach der Bestellung folgt die Lieferung ohne sofortige Zahlung des Abnehmers. In dieser Form existieren Transaktionen wohl seit Tausenden von Jahren. Die Schwierigkeit besteht hier jedoch darin, dass der Lieferant vom Zahlungsverhalten seines Kunden abhängig ist. Wird eine Rechnung zu spät oder gar nicht bezahlt, kann das weitreichende Auswirkungen haben: die Liquidität leidet, Vorleistungen können nicht erbracht, Investitionen müssen verschoben werden. In einigen Fällen kann eine Nichtzahlung sogar existenzgefährdend sein. Daher sollten Lieferanten und Dienstleister das Risiko unbezahlter Forderungen stets im Blick behalten und sich im besten Fall vor Forderungsausfällen schützen. Eine Warenkreditversicherung (WKV) bietet einen solchen Schutz.

Wie funktioniert eine Warenkreditversicherung?

Die Warenkreditversicherung – auch Kreditversicherung, Kreditausfallversicherung, Forderungsausfallversicherung oder Delkredereversicherung genannt – ist ein wichtiges Tool für Unternehmen, die regelmäßig in Vorleistung gehen. Sie stellt sicher, dass ein Betrieb seine Forderung auch dann beglichen bekommt, wenn der Abnehmer nicht zahlen kann. So lässt sich ein kompletter Ausfall verhindern; das unternehmerische Risiko wird gesenkt. Firmen mit einer WKV können nicht nur auf die Zahlung per Vorkasse verzichten, sondern auch längere Zahlungsziele anbieten und so das Verhältnis zu den Abnehmern stärken. Zudem gibt die WKV Planungssicherheit und verbessert im Ernstfall die eigene Bonität.

Der Versicherungsprozess

  1. Prüfung: Der Versicherer prüft die Abnehmer seines Klienten auf Kreditwürdigkeit und finanzielle Stabilität. Er greift dafür auf Wirtschaftsauskunfteien und Bankauskünfte zurück. Bei einem positiven Ergebnis wird die Versicherung in der Regel gewährt.
  2. Kreditlimit: Der maximale Betrag, für den der Klient im Falle einer Nichtzahlung entschädigt wird, wird auf Basis verschiedener Faktoren ermittelt. Diese umfassen die Bonität und Struktur der Abnehmer, die Branche und den regelmäßigen Bedarf an Absicherung.
  3. Ernstfall: Zahlt der Abnehmer nicht, ersetzt die Warenkreditversicherung meist bis 80 Prozent der ausstehenden Forderungssumme.

Factoring: Warenkreditversicherung inklusive

Auch bei der Finanzierung über Factoring spielt die WKV eine Rolle. Denn beim Ankauf von Forderungen möchte sich der Factoring-Anbieter entsprechend absichern. Das geschieht entweder durch eine bereits bestehende Kreditversicherung des Kunden oder die eigene WKV des Factors. Bei dieser Art der Umsatzfinanzierung ist die WKV inklusive oder wird vom Kunden an den Factor abgetreten. Das heißt ganz praktisch: Im Ernstfall springt stets die WKV ein und erstattet den offenen Rechnungsbetrag.

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