Prinzipiell veräußert beim Forderungsverkauf ein Unternehmen seine offenen Forderungen an einen Factor, der zwischen 80 und 100 Prozent des Rechnungsbetrags – wie etwa bei adesion – unmittelbar überweist. Innerhalb des Zahlungsziels begleicht der Schuldner den Außenstand beim Factor.
Beim offenen Factoring wissen die Debitoren, die Schuldner eines Factoring-Nutzers, stets über den Forderungsverkauf Bescheid. Der Factor verschickt bei Beginn der Verkaufsvereinbarung ein Informationsschreiben an sie. Außerdem wird auf Rechnungen künftig der Verkauf der Forderung mit einem Abtretungsvermerk angegeben – daher auch die häufig verwendete Bezeichnung „Notification Factoring“ für das offene Factoring. Die Außenstände werden durch die Debitoren direkt auf das Konto des Factors überwiesen.
Factoring im offenen Verfahren kann mit weiteren Leistungen wie dem Debitoren- und Forderungsmanagement sowie dem Mahn- und Inkassowesen verknüpft werden, dann wird meist vom „Full-Service-Factoring“ gesprochen.